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Bauberatung

Allgemeine Informationen

Die Stadt Seelze ist als untere Bauaufsichtsbehörde und untere Denkmalschutzbehörde Ihr Ansprechpartner für alle Fragen im Zusammenhang mit Baugenehmigungen und denkmalrechtlichen Genehmigungen.
Bei Fragen rund um Ihr Bauvorhaben können Sie sich für eine Bauberatung an uns wenden.

Hier erhalten Sie Auskünfte zum Bauplanungs- und Bauordnungsrecht. Insbesondere werden Ihnen Fragen zu folgenden Bereichen beantwortet:

  • Bauvoranfrage/Bauvorbescheid
  • Bauantrag/Baugenehmigungsverfahren gem. § 63 und 64 NBauO
  • Baugenehmigungsfreie Bauvorhabe gem. § 62 NBauO
  • Baulasten
  • Denkmalpflege
  • Abgeschlossenheitsbescheinigungen

Umfangreichere Fragestellungen können jedoch nur im Rahmen einer Bauvoranfrage abschließend und rechtsverbindlich geklärt werden.

Eine Beratung zum privaten Baurecht, (z. B. Nds. Nachbarrechtsgesetz) ist gesetzlich den rechtsberatenden Berufen, d.h. Rechtsanwälten vorbehalten. Vielleicht kann Ihnen aber auch schon die Broschüre des Niedersächsischen Justizministeriums "Tipps für Nachbarn" weiterhelfen.

Für die zentralen Bereiche von Letter und Seelze gibt es Gestaltungssatzungen. Auch hierzu berät sie die Bauaufsicht.

In der Broschüre "Vorgärten in Seelze - lebendig, bunt und pflegeleicht" des NABUs erhalten sie Tipps und Informationen zur Anlage schöner, bunter, naturnaher Vorgärten, die viel Freude und wenig Arbeit machen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Abteilung 31.2, Bauordnung und Bauberatung der Stadt Seelze.

Damit wir uns Zeit für die Beratung nehmen können, bitten wir um vorherige Terminvereinbarung (Telefon 05137/828-421).

Welche Gebühren fallen an?

Gem. § 1 Abs. 1 der Baugebührenordnung sind für Amtshandlungen der Bauaufsichtsbehörde Kosten (Gebühren und Auslagen) zu erheben. Das bedeutet, dass Auskünfte und Beratungen – auch im Zusammenhang mit einem anhängigen Verfahren – gebührenpflichtig sind.

Eine Bauberatung bis zu 15 Minuten ist für Sie kostenfrei. Danach fallen Gebühren gem. Baugebührenordnung (BauGO) in der aktuellen Fassung an.