Inhaltsbereich

Gestaltungssatzung

Allgemeine Informationen

Für die Zentren der Stadtteile Letter und Seelze gibt es Gestaltungssatzungen, die bei der Gestaltung von Außenbereichen und vor der Anbringung von Werbeanlagen zu berücksichtigen sind.

Die Gestaltungssatzungen in den Kernbereichen der Ortsteile Letter und Seelze sollen den Erfolg der städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen mit Umgestaltung der öffentlichen Verkehrsräume sichern.

Durch Vorschriften für die Gestaltung von z.B. Werbeanlagen und Vorflächen wird ein harmonisches Gesamtbild der Straßenzüge erreicht. Dies trägt zu einer Steigerung der Aufenthaltsqualität für die Bürgerinnen und Bürger bei.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Abteilung 31.2 Bauordnung und Bauberatung der Stadt Seelze.