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Europawahl am 9. Juni 2024
In diesem Jahr sind die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union aufgerufen, die Abgeordneten des Europäischen Parlaments zu wählen. Zum zehnten Mal seit 1979 wird das Europäische Parlament dann direkt gewählt. Die Bundesregierung hat in ihrer Kabinettssitzung am 26. Juli 2023 bestimmt, dass in Deutschland die Wahl der deutschen Abgeordneten zum Europäischen Parlament am Sonntag, 9. Juni 2024 stattfinden wird.
Alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind an diesem Tag zur Wahl berechtigt – sowie alle Staatsangehörigen der übrigen EU-Mitgliedsstaaten, die in Deutschland ihren Wohnsitz haben. Erstmals können auch Unionsbürgerinnen und -bürger wählen, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben wenn Sie denn seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht nach § 6a Abs. 1 vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Um als Unionsbürger*In in Deutschland wählen zu können, muss bis Sonntag, den 19.05.2024 ein entsprechender Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis gestellt werden, sofern nicht bereits ein solcher Antrag gestellt worden ist. Den entsprechenden Antrag finden Sie unter dem angegebenen Link (für Unionsbürger*Innen zum Eintrag in das Wählerverzeichnis).
Ebenfalls einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis müssen deutsche Staatsangehörige, die im Ausland leben (sog. Auslandsdeutsche) bis zum 19.05.2024 stellen.
Zu den Anträgen:
Antrag für Unionsbürger*innen zum Eintrag ins Wählerverzeichnis
Antrag für Unionsbürger*innen, die aus dem Wählerverzeichnis gestrichen werden möchten
Antrag für „Auslandsdeutsche" zum Eintrag ins Wählerverzeichnis