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Förderung von Balkon-Solaranlagen
Um den Klimaschutz voranzutreiben und den Einsatz erneuerbaren Energien weiter auszubauen hat der Rat der Stadt Seelze am 30.11.2023 die Förderung von Balkon-Solaranlagen beschlossen.
Durch die Förderung unterstützt die Stadt Seelze die Seelzer Bürgerinnen und Bürger, auch in einkommensschwächeren Haushalten, einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Balkon-Solaranlagen verringern effektiv den CO2-Ausstoß und helfen die Klimaschutzziele der Stadt Seelze zu erreichen.
Die Förderung beinhaltet einen Zuschuss von max. 150 € und kann von Privatpersonen, die auf dem Stadtgebiet Seelze ihren Erstwohnsitz haben, beantragt werden.
Die Antragstellungsfrist hat sich entsprechend der Förderrichtlinie verlängert. Neue Anträge werden bis auf weiteres bis zur Ausschöpfung der Fördermittel angenommen. Wir bitten hierbei zu berücksichtigen, dass der Verwendungsnachweis bis zum 30.06.2024 einzureichen ist.
Nachdem Sie den Antrag gestellt haben, prüft die Stadt Seelze die Angaben und registriert den Eingang. Nach der positiven Prüfung des Antrages erhalten Sie von der Stadt Seelze einen Zuwendungsbescheid.
Nach Installation und Inbetriebnahme Ihrer Balkon-Solaranlage reichen Sie den ausgefüllten Verwendungsnachweis mit den erforderlichen Unterlagen spätestens bis zum 30. Juni 2024 wieder bei der Stadt Seelze, balkonsolaranlagen@stadt-seelze.de oder postalisch an Stadt Seelze, Abteilung 32.1, Rathausplatz 1, 30926 Seelze, ein.
Telefonische Beratung erhalten Sie unter der Telefonnummer 05137/828-436.
Balkon-Solaranlagen sind kleine Photovoltaiksysteme, die auf Balkonen, Garagen oder Terrassen angebracht werden. Sie bestehen meist aus ein bis zwei Solarpaneelen und einem Wechselrichter. Durch den Wechselrichter wird Solarstrom in normalen Haushaltsstrom umgewandelt und kann direkt durch eine Steckdose eingespeist werden. Der Stromzähler zu Hause läuft dann langsame, weil weniger Energie aus dem Stromnetz bezogen wird.
Antragsdokumente:
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Balkonsolaranlagen in der Stadt Seelze
- Antrag auf die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Balkonsolaranlagen in der Stadt Seelze
- Verwendungsnachweis zur Förderung einer Balkonsolaranlage 2024
Den ausgefüllten Antrag können Sie unter folgender E-Mailadresse einreichen:
balkonsolaranlagen@stadt-seelze.de oder postalisch an Stadt Seelze, Abteilung 32.1, Rathausplatz 1, 30926 Seelze.
Bei Antragsstellung muss der Kauf der Solaranlage noch nicht vollzogen sein.
Nachdem Sie den Antrag gestellt haben, prüft die Stadt Seelze die Angaben und registriert den Eingang. Nach Ablauf der Antragsfristen, 31.01.2024, erhalten Sie von der Stadt Seelze einen Zuwendungsbescheid.
Nach Installation und Inbetriebnahme Ihrer Balkon-Solaranlage reichen Sie den ausgefüllten Verwendungsnachweis mit den erforderlichen Unterlagen wieder bei der Stadt Seelze, balkonsolaranlagen@stadt-seelze.de oder postalisch an Stadt Seelze, Abteilung 32.1, Rathausplatz 1, 30926 Seelze, ein. Nach Prüfung der Unterlagen wird der Zuschuss in einer Summe per Überweisung ausgezahlt.
Telefonische Beratung erhalten Sie unter der Telefonnummer 05137/828-436.
Ihre Fragen können Sie auch per E-Mail balkonsolaranlagen@stadt-seelze.de stellen.
Hinweis: Das Solarpaket (Änderungsgesetz zur EEG) steht leider erst Mitte Januar auf der Agenda des Bundestags, was bedeutet, dass es zum 01.01.2024 noch nicht in Kraft getreten ist. Somit wird die 800 Watt Einspeisegrenze, das vereinfachte Anmeldeverfahren und die Erhöhung der Modulleistung auf 2000W erst später gelten. Nach der Förderrichtlinie der Stadt Seelze ist die Leistung auf 600 Watt begrenzt.