An- und Hinterlieger haben nach der Unterhaltungsverordnung der Region Hannover das Begehen/Befahren der Grundstücke mit Vermessungstechnik zu dulden. Die Vermessungsarbeiten werden durch Mitarbeiter des Unternehmens KIRCHNER Infrastrukturplanung GmbH ausgeführt.
Mögliche Fragen beantwortet Herr Stein-Forbrig unter 05137/828-443. Rechtsgrundlage ist: Gewässerunterhaltungsverordnung der Region Hannover - Stand: zuletzt geändert am 17.12.2013