Unter das Straßenbegleitgrün fallen Sträucher, Bäume, Grünstreifen und Beete am Straßenrand sowie im öffentlichen Straßenbereich.
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Unter das Straßenbegleitgrün fallen Sträucher, Bäume, Grünstreifen und Beete am Straßenrand sowie im öffentlichen Straßenbereich.