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Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung

Allgemeine Informationen

In der steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung wird bestätigt, dass zum Zeitpunkt der Ausstellung keine steuerlichen Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Seelze wie zum Beispiel Grundbesitzabgaben oder Gewerbesteuern bestehen.

Die Bescheinigung wird z.B. für die Ausübung eines erlaubnispflichtigen Gewerbes oder der Erteilung öffentlicher Aufträge benötigt.

Verfahrensablauf

Die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung kann telefonisch oder per Mail beantragt werden (siehe Ansprechpartner/in).

Die Bescheinigung wird daraufhin entweder zugestellt oder kann zu den allgemeinen Sprechzeiten bei der Stadtkasse abgeholt werden.

Welche Gebühren fallen an?

Eine steuerliche Unbeddenklichkeitsbescheinigung kostet 20,- €