In der steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung wird bestätigt, dass zum Zeitpunkt der Ausstellung keine steuerlichen Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Seelze wie zum Beispiel Grundbesitzabgaben oder Gewerbesteuern bestehen.
Die Bescheinigung wird z.B. für die Ausübung eines erlaubnispflichtigen Gewerbes oder der Erteilung öffentlicher Aufträge benötigt.