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Sterbeurkunde

Allgemeine Informationen

Die Ausstellung einer Sterbeurkunde beantragen Sie beim Standesamt des Sterbeortes.

Verfahrensablauf

Sie erhalten die Urkunden bei Abholung oder auf dem Postweg.

Die Gebühren zahlen Sie bitte vorab per Überweisung oder bei Abholung mit Girocard.

Voraussetzungen

Geburtsurkunden erhalten auf Antrag:

  • Kinder
  • Eltern
  • Personen mit nachgewiesenem rechtlichen oder berechtigten Interesse
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Personalausweis
  • ggf. Abstammungs- / Verwandtschaftsnachweis
Welche Gebühren fallen an?

Ausstellung einer Urkunde: 15,00 EUR

Für jedes weitere Exemplar, wenn es gleichzeitig mit dem Erstexemplar beantragt wird: 7,50 EUR

Für Zwecke der Sozialversicherung gibt es gebührenfreie Urkunden
 
Bitte beachten: Eine Barzahlung ist entgegen der Angabe im Formular nicht möglich!
Zahlungsarten
  • Überweisung
  • EC-Kartenzahlung
Welche Fristen muss ich beachten?

Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein. Nach Ablauf der Frist ist das Stadtarchiv zuständig.