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Sterbefall

Allgemeine Informationen

Der Tod eines Menschen muss spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag dem Standesamt am Sterbeort angezeigt werden.

In der Regel übernimmt diese Aufgabe der beauftragte Bestatter.

Verfahrensablauf

Den Tod eines Menschen muss immer ein Arzt/Ärztin feststellen. Anschließend ist ein Bestatter zu beauftragen.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Ehe oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft, gegebenenfalls ein Nachweis über die Auflösung; sonst
  • Geburtsurkunde des Verstorbenen
  • Nachweis über den letzten Wohnsitz (z. B. Personalausweis)
  • ärztliche Bescheinigung über den Tod
Welche Gebühren fallen an?

Die Beurkundung eines Sterbefalls ist gebührenfrei.

Für die Ausstellung einer Urkunde fallen Gebühren an (siehe Sterbeurkunde)

Für Sozialversicherungszwecke erhalten Sie gebührenfreie Urkunden