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Personalausweis - Online-Funktion aktivieren

Allgemeine Informationen

Der Online-Ausweis ermöglicht es Ihnen, digital angebotene Verwaltungsleistungen und geschäftliche Dienstleistungen online zu erledigen. Das Online-Ausweisen ist durch einen Chip in Ihrer Ausweiskarte möglich. Seit 2017 ist dieser Chip standardmäßig in Ausweisen für Bürgerinnen und Bürger, die bei Antragstellung älter als 16 Jahre waren, aktiviert.

Wenn Sie einen neuen Personalausweis beantragen und Sie älter als 16 Jahre sind, können Sie den Online-Ausweis einfach selbst, durch das Setzen Ihrer selbstgewählten, sechsstelligen PIN aktivieren. Alle Informationen dazu erhalten Sie postalisch in Ihrem sogenannten „PIN-Brief“. Ihre selbstgewählte, sechsstellige PIN können Sie beim Abholen des Ausweises sowie später im Bürgeramt oder in Apps für den Online-Ausweis, wie zum Beispiel der AusweisApp2 setzen.

Verfahrensablauf

Wenn Sie zum Zeitpunkt der Beantragung Ihres neuen Ausweisdokuments mindestens 16 Jahre alt waren, ist Ihr Online-Ausweis in der Regel bereits aktiviert. Einsatzbereit wird er durch das Setzen der selbstgewählten, sechsstelligen PIN. Hierzu gehen Sie wie folgt vor:

  • Nach Beantragung eines neuen Personalausweises erhalten Sie den sogenannten „PIN-Brief“  per Post.
    • Folgen Sie den Anweisungen im Brief zum Setzen Ihrer selbstgewählten, sechsstelligen PIN für den Online-Ausweis. Das Setzen der PIN ist in Ihrem Bürgeramt direkt bei der Abholung des Ausweises sowie jederzeit über Apps für den Online-Ausweis, wie zum Beispiel der AusweisApp2, möglich.


Wenn Sie die Online-Ausweisfunktion nachträglich aktivieren lassen wollen, gehen Sie wie folgt vor:

  • Auf der Internetseite https://www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de/ können Sie online einen PIN-Rücksetzbrief beantragen. Alternativ können Sie Ihre zuständige Personalausweisbehörde wegen eines Termins kontaktieren. Den Personalausweis müssen Sie zu dem Termin mitbringen. 
  • Nachdem Sie die selbstgewählte, sechsstellige PIN für den Online-Ausweis in der Behörde gesetzt haben, ist dieser einsatzbereit.
Voraussetzungen
  • Sie besitzen einen deutschen Personalausweis.
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Personalausweis
  • AusweisApp2 und NFC-fähiges Smartphone oder Kartenlesegerät
  • selbstgewählte, sechsstellige PIN
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

Wenn die PIN vorliegt, dauert die Bearbeitung dauert höchstens 5 Minuten.