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Personalausweis

Allgemeine Informationen

Deutsche Staatsangehörige, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen, sofern kein gültiger Reisepass vorhanden ist.

Bitte beachten Sie, dass seit dem 01.01.2024 KEINE Kinderreisepässe mehr ausgestellt werden können. Somit muss auch für Kinder jeden Alters ein Personalausweis oder ein Reisepass (je nach Wunsch und Urlaubsort) ausgestellt werden.

Da bei der Beantragung des Personalausweises Ihre eigenhändige Unterschrift notwendig ist und eine Identitätsprüfung vorgenommen wird, müssen Sie persönlich im Bürgerbüro erscheinen.

Die Gültigkeit eines Personalausweises für Personen bis zum 24. Lebensjahr beträgt 6 Jahre, für Personen über 24 Jahren 10 Jahre. Verlängerungen sind nicht möglich.

Voraussetzungen
  • Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit
Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Ausstellung des Personalausweises (auch für einen vorläufigen) benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • ein biometrisches, aktuelles Lichtbild
  • den alten Ausweis oder Pass
  • Die zuletzt ausgestellte Personenstandsurkunde (Geburtsurkunde bei ledigen Personen, Heiratsurkunde bei verheirateten, geschiedenen oder verwitweten Personen). Ausländische Personenstandsurkunden gegebenenfalls in deutscher Übersetzung
  • Für Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr müssen beide Elternteile bzw. der alleinig Sorgeberechtigte dem Antrag schriftlich zustimmen. Das alleinige Sorgerecht ist anhand des Beschlusses des Familiengerichtes nachzuweisen. Auch müssen die Ausweise/Pässe der/des Sorgeberechtigten vorgelegt werden.
Welche Gebühren fallen an?
  • EUR 37,00 für antragstellende Personen ab einschließlich 24 Jahren
  • EUR 22,80 für antragstellende Personen unter 24 Jahren
  • EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
Welche Fristen muss ich beachten?

Wenn die Gültigkeit Ihres alten Personalausweises abgelaufen ist und Sie über 16 Jahre alt sind, müssen Sie unverzüglich einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument besitzen.

Bearbeitungsdauer

Ca. 2-4 Wochen.

Falls Sie sofort einen Ausweis benötigen, erstellt Ihnen das Bürgerbüro einen vorläufigen Personalausweis. Dieser wird sofort ausgestellt und ist drei Monate gültig.

 

Was sollte ich noch wissen?

Abholung:

Sie werden schriftlich benachrichtigt, wenn das Dokument im Bürgerbüro abholbereit ist.

Bitte beachten Sie, dass Sie bei der Abholung des neuen Dokumentes Ihren alten Personalausweis mitbringen müssen (der Personalausweis als solches ist Eigentum der Bundesrepublik Deutschland und muss deshalb abgegeben werden).