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Öffentliche Einrichtungen - Nutzung für private Zwecke

Allgemeine Informationen

In vielen Seelzer Stadtteilen gibt es Dorfgemeinschaftsanlagen, die für private und öffentliche Veranstaltungen genutzt werden können.

Die Nutzungskonditionen richten sich grundsätzlich nach der Benutzungs- und Mietordnung für alle vermietbaren öffentlichen Einrichtungen der Stadt Seelze (s.u.).

Unter Umständen haben die betreibenden Vereine und Organisationen andere oder weitergehende Regelungen vereinbart, es empfiehlt sich daher, sich direkt bei den jeweiligen Ansprechpartnern zu informieren.

Informationen zu den einzelnen Häusern finden sie auf der Seite Bürgerhäuser - Dorfgemeinschaftsanlagen