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Landschafts- und Grünordnungspläne

Allgemeine Informationen

Landschaftspläne und Grünordnungspläne sind Instrumente des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Der Landschaftsplan der Stadt Seelze (1992) ist ein Planungsinstrument für eine ökologisch orientierte Planung. Der Landschaftsplan hat dabei aber nicht nur wichtige Funktionen bei der Bewertung von Eingriffen und zur konzeptionellen Vorbereitung von Kompensationsmaßnahmen, sondern darüber hinaus einen weitergehenden Auftrag zum Schutz und zur Pflege von Natur und Landschaft. 

Die Stadt Seelze beschäftigt sich bei der Landschaftsplanung unter anderem mit folgenden Themen:

  • Naherholung
  • Eingriffsregelung in der Bauleitplanung
  • fachliche Stellungnahmen zu Vorhaben Dritter
An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Was sollte ich noch wissen?
Bemerkungen

Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz