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Kinderreisepass

Allgemeine Informationen

Der Kinderreisepass wurde zum 1. Januar2024 abgeschafft. Auch Verlängerungen und Aktualisierungen sind nicht mehr möglich. Gültige Kinderreisepässe werden dadurch nicht ungültig.

Für Kinder können folgende Dokumente beantragt werden:

Bitte denken Sie daran, dass diese Dokumente nicht sofort ausgestellt werden können.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde oder Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.