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Halteverbot

Allgemeine Informationen

Wenn für einen Umzug ein Halteverbot benötigt wird, dann erteilt die Verkehrsbehörde nach Antragstellung eine Anordnung. Diese enthält Angaben darüber, wie der betreffende Bereich zu kennzeichnen ist. Erst nach Erhalt der Anordnung dürfen die betreffenden Verkehrszeichen aufgestellt werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Benötigt wird ein formloser Antrag mit folgendem Inhalt:

  • Anschrift
  • Telefonnummer und/oder E-Mail Adresse für Rückfragen
  • Zweck der Halteverbotszone
  • Zeitraum, in dem das Halteverbot gelten soll
  • Bereich, in dem die Halteverbotszone eingerichtet werden soll, mit möglichst genauen Angaben (z.B. Straße und Hausnummer) und ggf. unter Beifügen einer Skizze
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren für die Anordnung an. In der Regel liegen diese bei 30,- €, je nach Fall kann es aber auch zu höheren Gebühren kommen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Antrag muss zwei Wochen vor Beginn des Halteverbotszeitraums gestellt werden.

Die Halteverbotsschilder müssen vier Tage vor dem Umzugstermin aufgestellt werden, sonst kann ein falschparkendes Fahrzeug in dem Halteverbot nicht umgesetzt werden.

Was sollte ich noch wissen?

In Bereichen mit eingeschränktem Halteverbot darf be- und entladen werden, wenn dies ohne Verzögerungen geschieht.

Stehen am Umzugstag trotz aufgestellter Schilder Fahrzeuge in der Halteverbotszone und behindern den Umzug, kann das Abschleppen der Fahrzeuge veranlasst werden. Wenden Sie sich diesbezüglich bitte an den Ordnungsdienst (ordnungsdienst@stadt-seelze.de). Sollte dieser nicht erreichbar sein, dann ist die Polizei Seelze der Ansprechpartner.