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Festplätze

Allgemeine Informationen

Die Stadt Seelze stellt folgende Festplätze für die Durchführung von Veranstaltungen zur Verfügung:

  • Festplatz Almhorst, Hatefeld
  • Festplatz Dedensen, Raiffeisenstraße
  • Festplatz Letter, Alte Aue

Diese Festplätze können für verschiedene Veranstaltungen, wie z. B. Schützenfeste, Osterfeuer oder Zirkusgastspiele genutzt werden. Sie werden auf Anfrage im Rahmen der Kapazität zur Verfügung gestellt. Über die konkrete Nutzung wird dann ein Nutzungsvertrag geschlossen.

Stromanschlüsse hält die Stadt Seelze auf den Festplätzen nicht vor, ein Wasseranschluss ist nur auf dem Festplatz Letter vorhanden.

Weitere Informationen können dem Merkblatt entnommen werden (siehe unten).

Verfahrensablauf

 

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Vorzulegen sind:

  • Kontaktdaten des Antragstellers (Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse)
  • Fotokopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) sowie bei gewerblicher Nutzung:
  • Fotokopie der Reisegewerbekarte (alle Seiten)
  • Fotokopie über bestehende Haftpflichtversicherung zum  beantragten Nutzungszeitraum
  • bei Nutzung mit Tieren: Anmeldebogen für Veterinäramt
Welche Gebühren fallen an?

Platzmiete und Kaution
Die Platzmiete für die Festplatznutzung beträgt in der Regel 15 € bis 20 € pro Belegungstag.

Der An- und Abreisetag wird dabei voll mitgerechnet.

Die Kaution liegt, je nach Nutzungsart, zwischen 350 € und 500 €. Nach erfolgter Platzabnahme und evtl. Abrechnung des verbrauchten Wassers wird die Restsumme auf Ihr anzugebendes Konto ausgezahlt. Eine Barauszahlung ist leider nicht möglich.

Wasser und Strom
Das vom Nutzer benötigte Wasser kann auf dem Festplatz Letter, Alte Aue, gegen Zahlung von 6,01 €/cbm (Frisch- und Abwasser) von der Stadt Seelze abgenommen werden. Die Abrechnung erfolgt in diesem Fall nach Beendigung der Nutzung, wobei die Zahlung mit der Kaution verrechnet wird.

Die Festplätze in Almhorst und Dedensen verfügen über keinen Wasseranschluss.

Ein Stromanschluss kann durch die Stadt Seelze ebenfalls nicht zur Verfügung gestellt werden. Falls ein Stromanschluss benötigt wird, muss der Nutzer diesen durch einen von ihm zu beauftragenden Fachbetrieb auf eigene Rechnung und eigenes Risiko erstellen lassen. Die
entstehenden Stromkosten sind mit dem Stromanbieter direkt abzurechnen.