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Feld- und Forstaufsicht

Allgemeine Informationen

Für die Erteilung von Holzsammelscheinen sind die Eigentümer der Waldflächen zuständig.

Während der Brut- und Setzzeit (01.04.-15.07.) gilt außerhalb der Ortslage  ein allgemeiner Leinenzwang für Hunde.
In Wildschongebieten gilt der Leinenzwang darüber hinaus ganzjährig.