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Einleitung von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen

Allgemeine Informationen

Für den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage und deren Benutzung bedarf es einer Entwässerungsgenehmigung. Dies gilt auch für die Beseitigung von Niederschlagswasser über die öffentliche Kanalisation.

Grundstücksanschlüsse werden durch die Stadt kostenpflichtig erstellt.

Für die Einleitung bestimmter Abwasserarten, die gefährliche Stoffe enthalten können, besteht nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und dem Niedersächsischen Wassergesetz (NWG) darüber hinaus eine besondere Genehmigungspflicht für Indirekteinleiter. Die zuständige Stelle erteilt darüber Auskunft.

An wen muss ich mich wenden?

Bei Störungen, Verstopfungen oder Defekten an öffentlichen Abwasseranlagen, Hausanschlussleitungen und Pumpwerken bitten wir um entsprechende Benachrichtigung.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Entwässerungsantrag
  • Erläuterung
  • Pläne
  • ggf. Berechnungen
  • ggf. zusätzliche Beschreibungen und schematische Darstellungen zu Vorbehandlungsanlagen
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Kosten nach der Verwaltungskostensatzung, dem Nds. Verwaltungskostengesetzes und der Entwässerungsabgabensatzung an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Entwässerungsantrag muss frühzeitig gestellt werden, da eine Einleitung von Abwasser in einer öffentlichen Abwasseranlage nur mit erteilter Genehmigung erfolgen darf. Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Qualität  (Prüffähigkeit) und dem Umfang der Antragsunterlagen.

Für die Herstellung von Kanalhausanschlüssen vom Hauptkanal auf die Grundstücke ist die z. Zt. tätige Rahmvertragsfirma der Stadt zuständig und ist mindestens 14 Tage vorher zu beantragen.

Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?

Änderungen an den der Entwässerungsgenehmigung zugrunde liegenden Abwasserverhältnissen bedürfen einer Änderungsgenehmigung. Bei Versickerung des Regenwassers muss ein Antrag auf Befreiung vom Anschluss an die öffentliche Niederschlagswasserbeseitigungswasseranlage und deren Benutzung gestellt werden. Informationen erteilt die zuständige Stelle. 

Die Einleitung von gesammeltem Niederschlagswasser direkt in ein oberirdisches Gewässer und die Versickerung von Niederschlagswasser  bedürfen einer wasserrechtlichen Erlaubnis durch die Region Hannover. Unter gewissen Voraussetzungen ist die Versickerung von Regenwasser erlaubnisfrei. Bitte beachten Sie die Informationen und Merkblätter der Region Hannover. Die zuständige Stelle erteilt Informationen.