Inhaltsbereich

Einbürgerung: Genehmigung - für Ausländer mit Einbürgerungsanspruch

zuklappenExterne Ansprechpartner/in
Region Hannover - 33.05 - Team Staatsangehörigkeitsangelegenheiten VCard
Maschstr. 17
30169 Hannover
Telefon: 0511 61622193
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.han­no­ver­.­de/rh-ein­bu­er­ge­rungÖffnungszeiten:
Telefonische Erreichbarkeit:
Mo, Do 13:00 - 15:30 Uhr
Di, Fr 08:00 - 12:00 Uhr

Vorsprache nur nach Terminvergabe
 

Allgemeine Informationen

In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern können unter bestimmten Voraussetzungen durch Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.

Einen Anspruch auf Einbürgerung besitzen Ausländer, die seit acht Jahren rechtmäßig ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Einbürgerung im Ermessenswege möglich.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Einbürgerungsbehörde des Landkreises und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.