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Eheurkunde beantragen

Allgemeine Informationen

Die Ausstellung einer Eheurkunde beantragen Sie bei dem Standesamt des Eheschließungsortes.

Verfahrensablauf

Sie erhalten Ihre Eheurkunde gegen Vorkasse auf dem Postweg. Bei Abholung bitten wir um Bezahlung mit EC-Karte/Girocard.

An wen muss ich mich wenden?

Standesamt, in dessen Bereich die Ehe geschlossen wurde.

Wurde die Ehe im Ausland geschlossen und in Deutschland nachbeurkundet, stellt das Standesamt der Nachbeurkundung die Eheurkunde aus.

Voraussetzungen

Eheurkunden erhalten auf Antrag:

  • Ehegatten
  • Vorfahren oder Abkömmlinge
  • andere Personen, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Personalausweis
  • ggf. Abstammungsnachweis
Welche Gebühren fallen an?

Ausstellung einer Urkunde: 15,00 EUR

Für jedes weitere Exemplar, wenn es gleichzeitig mit dem Erstexemplar beantragt wird: 7,50 EUR

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Frist von 80 Jahren für die Führung des Eheregisters durch das Standesamt darf noch nicht abgelaufen sein. Nach Ablauf der Frist ist das Stadtarchiv zuständig.