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Eheschließung

Allgemeine Informationen

Wer in Deutschland heiraten möchte, muss die beabsichtigte Eheschließung  anmelden.

Verfahrensablauf

Den Antrag auf Anmeldung der Eheschließung müssen Sie persönlich bei Ihrem örtlichen Standesamt stellen.

  • Um die Eheschließung anzumelden, suchen Sie in der Regel mit Ihrer/Ihrem Partnerin/Partner beziehungsweise Verlobten/Verlobter gemeinsam das zuständige Standesamt auf. Dort erhalten Sie alle notwendigen Informationen.
  • Ist einer von Ihnen verhindert, kann der andere die Eheschließung allein anmelden. Das Standesamt benötigt dazu die schriftliche Vollmacht des verhinderten Partners.
  • Stellt das Standesamt kein Ehehindernis fest, bekommen Sie die Mitteilung, dass die Eheschließung vorgenommen werden kann. Die Mitteilung erfolgt entweder mündlich, schriftlich oder elektronisch.
An wen muss ich mich wenden?

Zuständig ist das Standesamt am Hauptwohnsitz.

Voraussetzungen

Beide Partner sollten persönlich zur Anmeldung der Eheschließung erscheinen. Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die benötigten Dokumente unterscheiden sich im Einzelfall. Bitte wenden Sie sich für Ihre individuelle Beratung an das Standesamt.

Welche Gebühren fallen an?

Grundgebühr: 50,00 EUR, ggf. zuzüglich weiterer Gebühren z. B. wenn ausländisches Recht zu beachten ist.

Bitte beachten: Eine Barzahlung ist nicht möglich!
Welche Fristen muss ich beachten?

Eine Anmeldung kann frühestens 6 Monate vor der beabsichtigten Eheschließung (Tag der tatsächlichen Eheschließung) erfolgen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Prüfungsaufwand im Einzelfall.

Rechtsbehelf

Lehnt das Standesamt die Anmeldung der Eheschließung ab, können Sie beim zuständigen Gericht einen Antrag stellen, das Standesamt anzuweisen, die Anmeldung der Eheschließung entgegenzunehmen.

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich:

Ja. Sofern die Anmeldung nicht mündlich erfolgt.

Persönliches Erscheinen nötig: Grundsätzlich, ja.

Was sollte ich noch wissen?

Die Ehe kann auch von einem auswärtigem Standesamt geschlossen werden. Die Anmeldung erfolgt jedoch immer beim Standesamt des Hauptwohnsitzes eines der Verlobten.