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Ehefähigkeitszeugnis

Allgemeine Informationen

Wer als Deutsche oder Deutscher im Ausland heiraten möchte, benötigt i. d. R. ein Ehefähigkeitszeugnis.

Wenn Sie beide Deutsche sind, erkundigen Sie sich beim ausländischem Standesamt, ob ein gemeinsames Ehefähigkeitszeugnis genügt.

Wer als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland heiraten möchte, benötigt ein Ehefähigkeitszeugnis. Sollte Ihr Heimatstaat kein Ehefähigkeitszeugnis ausstellen, ist die Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses beim Oberlandesgericht Celle über das Standesamt zu beantragen.

Verfahrensablauf

Die Ausstellung in einem deutschen Standesamt beantragen.

  • Informieren Sie sich bei der ausländischen Stelle Ihrer Eheschließung, ob ein deutsches Ehefähigkeitszeugnis gefordert wird
  • Beantragen Sie im deutschen Standesamt das Formular zur Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses (Antragsvordruck).
  • Die Standesbeamtin oder der Standesbeamte bereitet den Antrag vor und berät Sie im Einzelfall über noch benötigte Unterlagen.
  • Die Standesbeamtin oder der Standesbeamte prüft und entscheidet über den Ausgang Ihres Antrags und stellt nach erfolgreicher Prüfung das Ehefähigkeitszeugnis aus.

Online-Beantragung:

  • Damit das Standesamt Ihre Ehefähigkeit nach deutschem Recht bestätigen kann, geben Sie im Online-Formular Ihre persönlichen Daten an und laden Sie erforderliche Nachweise hoch. So kann das Standesamt nach einer ersten Durchsicht Ihres Antrags Kontakt mit Ihnen aufnehmen und Ihnen mitteilen, welche Dokumente im Original vorgelegt werden müssen.
  • Bitte beachten Sie, dass bei der Beantragung Gebühren gemäß der Gebührenordnung für Sie anfallen. Bei einer Zustellung des Ehefähigkeitszeugnisses per Post fallen möglicherweise zusätzliche Versandkosten an. Die Versandkosten werden unter Umständen erst im Nachgang erhoben. Bei einem Versand ins Ausland fallen die Kosten entsprechen höher aus.
An wen muss ich mich wenden?

Zuständig ist grundsätzlich das Standesamt am Hauptwohnsitz eines der Verlobten.

Voraussetzungen

Der Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses setzt den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit voraus.

Sie können die Ausstellung eines deutschen Ehefähigkeitszeugnisses auch beantragen, wenn Sie ein Staatenloser, heimatloser Ausländer oder ausländischer Flüchtling im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland sind und Sie das Ehefähigkeitszeugnis zur Eheschließung im Ausland benötigen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Um eine individuelle Auskunft zu erhalten, wenden Sie sich an das Standesamt.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr beträgt: 50,00 €. Ggf. kommen noch Aufschläge hinzu, wenn z. B. ausländisches Recht zu berücksichtigen ist.

Bitte beachten: Eine Barzahlung ist nicht möglich!
Zahlungsarten
  • Überweisung
  • EC-Kartenzahlung
Welche Fristen muss ich beachten?

Das ausgestellte Ehefähigkeitszeugnis ist sechs Monate gültig, d. h. in dieser Zeit muss die Ehe geschlossen werden.

Rechtsbehelf

Antrag auf gerichtliche Entscheidung

Frist: 1 Monat

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Ja, beim Standesamt

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Ja

Online-Dienste vorhanden: Ja