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Berechnung der Elternbeiträge für Kindertagesstätten

Verfahrensablauf

Für den Besuch von Kindertagesstätten wird nach der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Kindertagesstätten der Stadt Seelze ein Elternbeitrag erhoben.

Höhe der Gebühr für die Betreuung

Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Familienstand, dem Bruttoeinkommen der Familie sowie der Anzahl im Haushalt lebenden Kinder und wird nach dem Gebührentarif berechnet (siehe unten "Kindertagesstätten-Gebührentarif").

Für die Berechnung der Elternbeiträge werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Erklärung zur Festsetzung der Kindertagestättengebühr.
  • Einkommensnachweise (der letzten 12 Monate) oder Einkommensteuerbescheid vom letzten Jahr.

Einkünfte aus selbstständiger Arbeit

  • Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung, Einkommensteuererklärung nebst sämtlichen Anlagen, Abschreibung (AfA).
Was sollte ich noch wissen?

Die Sorgeberechtigten sind verpflichtet, das Einkommen wahrheitsgemäß anzugeben und die zum Nachweis erforderlichen Unterlagen vorzulegen.

Werden zum Familieneinkommen keine ordnungsgemäßen Angaben gemacht, ist die jeweils höchste Gebühr zu entrichten.