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Baulasten

Allgemeine Informationen

Baulasten

Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungen von Grundstückseigentümer*innen zu einem ihre Grundstücke betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen, die sich nicht schon aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften ergeben.

Die Baulasten werden durch schriftliche Erklärung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde übernommen.
Die Unterschrift muss öffentlich beglaubigt oder von einer Vermessungsstelle oder vor der Bauaufsichtsbehörde geleistet oder vor ihr anerkannt werden.
Die öffentliche Beglaubigung kann auch von den Gemeinden vorgenommen werden.

Wirksam werden die Baulasten unbeschadet der Rechte Dritter mit der Eintragung in das Baulastenverzeichnis.
Baulasten bleiben auch bei Veräußerung des Grundstücks bestehen, wirken also auch gegenüber Rechtsnachfolger*innen.

Die Baulast geht durch schriftlichen Verzicht der Bauaufsichtsbehörde unter.
Der Verzicht ist zu erklären, wenn ein öffentliches oder privates Interesse an der Baulast nicht mehr besteht.
Vor dem Verzicht sollen der oder die Verpflichtete und die durch die Baulast Begünstigten angehört werden.
Der Verzicht wird mit der Löschung der Baulast im Baulastenverzeichnis wirksam.

 

Baulastenverzeichnis

Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in das Baulastenverzeichnis Einsicht nehmen und sich Auszüge erteilen lassen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Abteilung 31.2 Bauordnung und Bauberatung der Stadt Seelze.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Je nach Art der Baulasteintragung wird neben dem Antrag auf Baulasteintragung, ein Lageplan (Maßstab 1:500) und ggf. noch weitere Pläne benötigt. Dies ist im Einzelfall mit dem Ansprechpartner abzusprechen.

Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis

Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in das Baulastenverzeichnis Einsicht nehmen und sich Auszüge erteilen lassen.

Welche Gebühren fallen an?

Die Eintragung und Löschung einer Baulast sowie andere Eintragungen in das Baulastenverzeichnis sind gebührenpflichtig, ebenso die Erteilung von Auszügen. Die Gebührenhöhe wird nach der Baugebührenordnung (BauGO) festgelegt.

Rechtsgrundlage

Niedersächsische Bauordnung (NBauO)

Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Bauaufsicht (BauGO)

Was sollte ich noch wissen?

Für die Erteilung von Auskünften von Altlasten ist die Region Hannover zuständig

Auskunft aus dem Altlasten- und Verdachtsflächenverzeichnis (Altlastenkataster) der Region Hannover

 

Das Grundbuchamt ist beim Amtsgericht Hannover angesiedelt

Grundbuchauszüge erhält man nur dort!

https://amtsgericht-hannover.niedersachsen.de/startseite/kontakt/

 

Lagepläne und Bodenrichtwerte erhält man beim Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN)

 https://www.lgln.niedersachsen.de/startseite/