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Ein Grab ist ein persönlicher Ort des Gedenkens, der Zuneigung, der Verbundenheit und der Achtung. Sowohl bei Erd- als auch bei Feuerbestattungen haben Sie die Wahl zwischen verschiedenen Grabarten. Die Entscheidung für eine Grabart sollte gut und in allen Konsequenzen überlegt werden, da Sie sich für lange Zeit daran binden. Die Grabarten unterscheiden sich vor allem hinsichtlich des Pflegeaufwands und der festgelegten Gestaltungsvorschriften. Deshalb sollte auch der Aspekt der Grabpflege in die Entscheidung mit einbezogen werden. Zu beachten ist, dass nicht alle Grabarten auf allen Friedhöfen angeboten werden.
Bei der Entscheidung für eine Grabart sollten Sie diese Fragen für sich beantworten:
Je nachdem, ob Sie die einzelnen Fragen für sich mit JA oder NEIN beantworten, wird Ihnen das Team der Friedhofsverwaltung nach Ihren Vorgaben und Wünschen eine Grabart empfehlen. Auch eine gemeinsame Grabauswahl vor Ort auf dem Friedhof ist möglich.
Wahl– oder Reihengrabstätten haben gemeinsam, dass sie für Erd– und Urnenbeisetzungen angeboten werden. Neben dieser Gemeinsamkeit gibt es jedoch wesentliche Unterschiede, deren Sie sich bei der Wahl der Grabstätte bewusst sein sollten.
Die Entscheidung für eine Wahlgrabstätte gibt Ihnen viele Mitbestimmungsmöglichkeiten. Sie haben die Wahl,
Bei der Wahl für eine Reihengrabstätte ist zu beachten, dass
Erdwahlgräber werden auf allen kommunalen Friedhöfen angeboten. Es handelt sich hierbei um ein- oder mehrstellige Grabstätten. Sie eignen sich insbesondere als Familiengräber, bei denen sowohl Erdbestattungen als auch Urnenbeisetzungen erfolgen sollen. Die Lage der Grabstätten kann nach den jeweils gegebenen Möglichkeiten des Friedhofs ausgewählt werden.
Das Nutzungsrecht beträgt bei Erwerb 25 Jahre und kann bei Bedarf verlängert werden. Der Wiedererwerb ist nur für die gesamte Wahlgrabstätte möglich. Bei einer späteren Zubelegung muss es ggf. bis zum Ablauf der erforderlichen Ruhezeit für die gesamte Grabstätte verlängert werden. Auf einer Grabstelle können 1 Sarg und zusätzlich bis zu 6 Urnen beigesetzt werden. Der Nutzungsberechtigte hat über die gesamte Nutzungszeit eine Gestaltungs- und Pflegepflicht. Das Aufstellen eines Grabmals ist im Rahmen der in der Friedhofssatzung aufgeführten Bedingungen möglich.
Urnenwahlgräber stehen auf allen kommunalen Friedhöfen zur Verfügung. Es handelt sich hierbei um spezielle Erdwahlgräber nur für Urnen. Sie sind kleiner als normale Erdwahlgräber und dadurch in der Grabpflege weniger aufwendig. Ein Urnenwahlgrab kann mit 2 Urnen belegt werden. Die Lage ist meist frei wählbar. Das Nutzungsrecht beträgt bei Erwerb 25 Jahre und kann bei Bedarf verlängert werden.
Insbesondere für Ehepaare mit dem Wunsch einer Urnenbeisetzung und einer individuellen Grabgestaltung ist diese Grabart eine beliebte Variante.
Die gärtnerische Gestaltung und Pflege von Urnenwahlgräbern liegt in der Verantwortung des Nutzungsberechtigten. Das Aufstellen eines Grabmals ist im Rahmen der in der Friedhofssatzung aufgeführten Bedingungen möglich.
Diese Grabart kann auf allen kommunalen Friedhöfen gewählt werden. Reihengräber werden für die Beisetzung von Särgen, Urnenreihengräber für die Beisetzung von Urnen für die vorgesehene Ruhezeit von 25 Jahren abgegeben. Es handelt sich um Einzelgrabstätten, d.h. in jeder Grabstätte darf jeweils nur ein Sarg bzw. eine Urne bestattet werden.
Eine gemeinsame Bestattung, etwa von Ehepartnern, ist nicht möglich. Reihengräber werden zeitlich und räumlich „der Reihe nach“ vergeben und können nicht frei gewählt werden. Das Nutzungsrecht erlischt mit Ablauf der Ruhezeit und kann nicht verlängert werden. Der Nutzungsberechtigte hat über die gesamte Nutzungszeit eine Gestaltungs- und Pflegepflicht. Das Aufstellen eines Grabmals ist im Rahmen der in der Friedhofssatzung aufgeführten Bedingungen möglich.
Der Tod eines Kindes ist sicherlich das Schlimmste, was Eltern passieren kann. Umso wichtiger ist es, dass die Eltern und Angehörigen einen Ort der Erinnerung und Trauer haben. Auf den Friedhöfen Letter und Seelze gibt es spezielle Grabfelder für Kinder bis zum vollendeten fünften Lebensjahr. Diese werden für die vorgesehene Ruhezeit von 25 Jahren zugeteilt. In einem solchen Grab kann ein Kindersarg bis maximal 1 Meter Länge oder eine Urne bestattet werden. Die gärtnerische Herrichtung und Pflege des Grabbeets erfolgt durch die Angehörigen oder einem beauftragten Dritten (z.B. Friedhofsgärtner). Das Aufstellen eines Grabmals ist im Rahmen der in der Friedhofssatzung aufgeführten Bedingungen möglich.
Auf den Friedhöfen ohne eigenem Grabfeld für Kinder werden, sofern möglich, bei Bedarf Kindergräber individuell eingerichtet.
Es handelt sich hierbei um ein pflegearmes Grabstättenangebot mit der Option ein kleines Grabbeet zur individuellen (Eigen-)pflege anzulegen. Die Grabstätten können aus einer oder zwei Grabstellen bestehen. Sie eignen sich insbesondere als Partnergrabstätte, auf welcher sowohl Erd- als auch Urnenbestattungen erfolgen sollen. Die Lage der Grabstätten kann nach den jeweils gegebenen Möglichkeiten des Friedhofs ausgewählt werden. Der Ersterwerb ist nur möglich bei Eintritt eines Bestattungsfalls. Das Nutzungsrecht beträgt bei Erwerb 25 Jahre und kann bei Bedarf verlängert werden. Der Wiedererwerb ist nur für die gesamte Wahlgrabstätte möglich. Bei einer späteren Zubelegung muss es ggf. bis zum Ablauf der erforderlichen Ruhezeit für die gesamte Grabstätte verlängert werden. Auf einer Grabstelle können 1 Sarg und zusätzlich bis zu 6 Urnen beigesetzt werden.
Das Anlegen eines Grabbeets sowie das Aufstellen eines stehenden Grabmals ist optional möglich. Sofern ein Grabbeet zur individuellen Gestaltung des Grabes angelegt werden soll, sind insbesondere folgende Gestaltungsvorgaben zu beachten:
Die Grabfläche, mit Ausnahme des Grabbeets, wird von der Friedhofsverwaltung als Rasenfläche angelegt und gepflegt. Im Pflegeumfang der Friedhofsverwaltung ist auch die Regulierung von Absackungen, sowie das Abräumen und Entsorgen der Kränze nach der Bestattung enthalten. Für das Anlegen und die Pflege des Grabbeets ist der Nutzungsberechtigte verantwortlich. Es besteht jedoch keine Verpflichtung ein Grabbeet oder ein Grabmal anzulegen bzw. aufzustellen.
Das Aufstellen oder Ablegen von Grabschmuck, sowie das Belegen der Rasenfläche mit Materialien jeglicher Art sind nicht erlaubt. Die Rasenfläche muss zur Durchführung der Grabpflege für die Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung jederzeit begehbar sein.
Diese Grabart wird auf den Friedhöfen Letter, Lohnde und Seelze angeboten.
Eine sehr unkomplizierte und pflegearme Form der Erd- oder Urnenbestattung ist in sogenannten Rasenreihen- oder Urnenrasenreihengräbern möglich. Da hier die Pflege der Grabstätte entfällt, werden die Hinterbliebenen besonders entlastet. Allerdings ist zu bedenken, dass dadurch eine individuelle Gestaltung und Pflege der Grabstätte nicht möglich ist. Die Grabstellen dürfen ausschließlich durch flache, bündig mit der Oberfläche abschließende Grabplatten gekennzeichnet werden. Das Rasengrabfeld wird von der Friedhofsverwaltung angelegt und gepflegt. Auch die Kränze nach der Bestattung werden von der Friedhofsverwaltung abgeräumt und entsorgt.
Blumenschmuck darf nur auf einem zentralen Gedenkplatz abgelegt werden.
Eine gemeinsame Bestattung, etwa von Ehepartnern, ist nicht möglich. Rasenreihen- und Urnenrasenreihengräber werden zeitlich und räumlich „der Reihe nach“ vergeben und können nicht frei gewählt werden. Das Nutzungsrecht erlischt mit Ablauf der Ruhezeit und kann nicht verlängert werden.
Diese Grabarten können nicht auf allen kommunalen Friedhöfen angeboten werden. Erdrasenreihengräber für die Beisetzung von Särgen werden auf den Friedhöfen Letter, Lohnde und Seelze angeboten. Urnenrasenreihengräber für die Beisetzung von Urnen werden auf den Friedhöfen Almhorst, Harenberg, Letter, Lohnde, Seelze und Velber angeboten.
Auf dem kommunalen Friedhof Seelze (neuer Friedhof Seelze), besteht die Möglichkeit der anonymen Urnenbeisetzung. Das Grabfeld befindet sich im nordöstlichen Teil des Friedhofs und wird von der Friedhofsverwaltung angelegt und gepflegt. Eine individuelle Grabgestaltung oder Kennzeichnung der Grabstätte ist bei dieser Grabart nicht möglich. Die anonyme Urnenbeisetzung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Die Verwendung von Schmuckurnen (Überurnen) ist bei dieser Beisetzungsart nicht erlaubt.
Übersicht der Grabarten auf den Seelzer Friedhöfen
Übersicht der Verfügbarkeit von Grabarten auf den Seelzer Friedhöfen
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