Wohngeld wird gewährt, um Geringverdienenden, die ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln bestreiten, bei der Finanzierung ihrer Wohnkosten zu unterstützen.
Es soll der Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens dienen und wird als Miet- oder Lastenzuschuss gewährt.
Auf Antrag wird diese Leistung monatlich zu den Aufwendungen für den Wohnraum gezahlt.
Grundsätzlich hängt der Anspruch auf Wohngeld vom Einkommen, der Höhe der Miete, sowie der Zahl der im Haushalt lebenden Menschen ab.
Kosten für Heizung und Warmwasserversorgung, sowie Stromkosten werden nicht berücksichtigt.
