Sind die Eltern nicht miteiander verheiratet, kann eine Erklärung, durch welche die Vaterschaft zu einem Kind anerkannt wird, sowie die Zustimmungserklärung der Mutter bei jedem Standesamt abgegeben werden. Diese Erklärungen können auch bei Notaren und Jugendämtern abgegeben werden. Das gemeinsame Sorgerecht kann nur gegenüber dem Jugendamt der Region Hannover erklärt werden.
Inhaltsbereich
Vaterschaftsanerkennung
Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
Bitte wenden Sie sich für eine individuelle Beratung an das Standesamt.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt: Standesämter, Jugendämter und Notariate.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Personalausweis
Geburtsurkunden der Eltern
Welche Gebühren fallen an?
Die Beurkundungen sind gebührenfrei.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Erklärung kann auch schon vor der Geburt des Kindes abgegeben werden.