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Sondernutzung (Straße)

Allgemeine Informationen

Erlaubnis nach der Straßenverkehrsordnung für die Nutzung der öffentlichen Verkehrsfläche über den Gemeingebrauch hinaus ( z.B. Verkaufsstände, Container).

An wen muss ich mich wenden?

Der Antrag ist an die E-Mail Adresse verkehrsbehoerde@stadt-seelze.de zu richten.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es ist ein formloser Antrag zu stellen. Es sollte enthalten sein:

  • Zeitraum der Sondernutzung
  • Ort der Sondernutzung
  • Art der Sondernutzung
  • Fläche der Sondernutzung
  • Nachweis über die (betriebliche) Haftpflichtversicherung
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Verwaltungsgebühren je nach Aufwand und Sondernutzungsgebühren nach der Sondernutzungsgebührensatzung an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Antrag bis ca. drei Wochen vor Beginn der Nutzung.