Die Kosten für die Herstellung, Veränderung oder Beseitigung eines Grundstücksanschlusses sind der Stadt vom Grundstückseigentümer zu erstatten.
Gemäß dem Niedersächsischen Kommunalen Abgabengesetz (NKAG) i. V. m. der Satzung über die Erhebung von Beiträgen, Gebühren- und Kostenerstattungen für die zentrale Abwasserbeseitigung der Stadt Seelze(Entwässerungsabgabensatzung) erhebt die Stadt Seelze die Kosten für die Herstellung oder die Veränderung von Grundstücksanschlüssen vom jeweiligen Grundstückseigentümer. Die Berechnung der Höhe der Kosten erfolgt gemäß Entwässerungsabgabensatzung.
