Die Gebühren richten sich nach der Allgemeinen Gebührenordnung. Die Höhe der Gebühren bemisst sich, gemäß Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 AllGO Nr. 40.1.4.1/ 2 nach dem für die Gewerbeauskunft regelmäßig tatsächlich, durchschnittlich anfallenden Verwaltungsaufwand:
- einfache Gewerbeauskunft: 16,25 Euro
- erweiterte Gewerbeabmeldung: 32,50 Euro
Gemäß § 7 Absatz 2 des Niedersächsischen Verwaltungskostengesetzes kann eine Amtshandlung von der vorherigen Zahlung der Kosten abhängig gemacht werden.
Sie können die fällige Verwaltungsgebühr entweder vorab überweisen oder per EC- Kartenzahlung entrichten.
Bei einer Überweisung richten Sie die Zahlungsanweisung unter dem Verwendungszweck
1.2.2.112.33110001 und Ihrem Namen
an das Konto mit der IBAN: DE26 2505 0180 0011 0000 15 (SWIFT-BIC: SPKHDE2HXXX) der Stadt Seelze bei der Sparkasse Hannover.
Bitte bringen Sie den Überweisungsbeleg zum ggf. notwendigen Termin bei uns mit.
Bitte beachten Sie, dass eine Barzahlung vor Ort nicht möglich ist.