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Auskunft aus dem Gewerberegister

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Auskunft aus dem Gewerberegister

Nach § 14 Absatz 1 Gewerbeordnung (GewO) werden die Daten der Betriebe, die im Stadtgebiet Seelze ihren Betriebssitz begründen, in dem Gewerberegister der Stadt Seelze erfasst. Behörden und auskunftsberechtigte Personen können nach § 14 Absatz V, VII GewO Auskunft aus dem Gewerberegister erhalten.

Verfahrensablauf

Die Auskunft aus dem Gewerberegister kann formlos bei der Stadt Seelze beantragt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Behörde in deren Stadtgebiet das Gewerbe seinen Betriebssitz aktuell betreibt oder bislang betrieben hat, ist örtlich zuständig.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren richten sich nach der Allgemeinen Gebührenordnung. Die Höhe der Gebühren bemisst sich, gemäß Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 AllGO Nr. 40.1.4.1/ 2 nach dem für die Gewerbeauskunft regelmäßig tatsächlich, durchschnittlich anfallenden Verwaltungsaufwand:

 

  • einfache Gewerbeauskunft: 16,25 Euro
  • erweiterte Gewerbeabmeldung: 32,50 Euro

Gemäß § 7 Absatz 2 des Niedersächsischen Verwaltungskostengesetzes kann eine Amtshandlung von der vorherigen Zahlung der Kosten abhängig gemacht werden.

Sie können die fällige Verwaltungsgebühr entweder vorab überweisen oder per EC- Kartenzahlung entrichten.
Bei einer Überweisung richten Sie die Zahlungsanweisung unter dem Verwendungszweck

1.2.2.112.33110001 und Ihrem Namen 

an das Konto mit der IBAN: DE26 2505 0180 0011 0000 15 (SWIFT-BIC: SPKHDE2HXXX) der Stadt Seelze bei der Sparkasse Hannover.

Bitte bringen Sie den Überweisungsbeleg zum ggf. notwendigen Termin bei uns mit.

Bitte beachten Sie, dass eine Barzahlung vor Ort nicht möglich ist.

Zahlungsarten
  • Überweisung
  • EC-Kartenzahlung
Rechtsgrundlage

§ 14 Absatz 5, 7 Gewerbeordnung (GewO)