Wird für ein Grundstück erstmals ein Anschluss an die zentrale öffentliche Schmutz- oder Niederschlagswasserkanalisation hergestellt, wird der einmalige Abwasserbeitrag erhoben. Mit dem Abwasserbeitrag wird ein Teil des Aufwandes für den Bau des öffentlichen Kanalnetzes einschließlich der Anschlusskanäle finanziert.
Einzelheiten zur Erhebung von Kanalbaubeiträgen regelt die Satzung der Stadt Seelze über die Erhebung von Beiträgen, Gebühren- und Kostenerstattungen für die zentrale Abwasserbeseitigung (Entwässerungsabgabensatzung).
Der Abwasserbeitrag deckt nicht die Kosten für die Grundstücksanschlüsse.
Hinweis:Der Abwasserbeitrag und der Erschließungsbeitrag für ein Grundstück sind zwei nebeneinander bestehende Abgabenarten. Die Höhe des Abwasserbeitrages ist abhängig von der für ein Grundstück zu ermittelnden Veranlagungsfläche. Sie bemisst sich im Wesentlichen nach der Größe des Grundstückes und dessen baurechtlich zulässiger Nutzbarkeit.
