Wer wird gefördert?
- Alle Unternehmen des Gaststättengewerbes gemäß §1 NGastG mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen
- Die Gründung muss vor dem 1. März 2020 erfolgt sein
Was wird gefördert?
- Ausgaben für Investitionsgüter mit einer gewöhnlichen Nutzungsdauer von mindestens 5 Jahren
- Zu den förderbaren Projekten zählen auch neue Lüftungs-, Hygiene- oder Spültechnik, Heizkonzepte für den Außenbereich oder Trennwände
Welche Bedingungen und Voraussetzungen gibt es?
- Umsatzrückgang durch die Corona-Pandemie in den Monaten April bis Juni 2020 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum
- nicht rückzahlbarer Zuschuss bis zu 80 % der förderfähigen Ausgaben
- Förderhöhe mindesten 5.000 € und maximal 100.000 €
- Förderung auf Grundlage der Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020 und/oder der De-Minimis-Verordnung
- Mit der Durchführung der Maßnahme darf erst nach Erhalt eines Zuwendungsbescheides begonnen werden
- Die Antragsstellung muss spätestens bis zum 31.03.2021 erfolgt sein
Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie unter folgendem Link: