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Führungszeugnisse sind Urkunden und werden ausschließlich vom Bundeszentralregister, das dem Bundesamt für Justiz unterstellt ist, ausgestellt.
Ihren Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses nimmt jede Meldestelle entgegen, bei der Sie mit einer Wohnung gemeldet sind.
Um das Führungszeugnis zu beantragen, müssen Sie das 14. Lebensjahr vollendet haben. Sind Sie jünger als 18 Jahre, kann auch Ihr gesetzlicher Vertreter den Antrag stellen. Der gesetzliche Vertreter hat allerdings seine Vertretungsmacht nachzuweisen.
Man unterscheidet zwischen Führungszeugnissen für private oder behördliche Zwecke und dem erweiterten Führungszeugnis für Personen, die in der Kinder- und Jugendbetreuung tätig sind. Führungszeugnisse zur Vorlage bei einer Behörde (behördliche Führungszeugnisse) können auf Antrag zuvor beim Amtsgericht des Wohnortes eingesehen werden.
Das Führungszeugnis können Sie durch persönliche Vorsprache beantragen. Eine Bevollmächtigung hat der Gesetzgeber aus Gründen der Identitätsprüfung nicht zugelassen.
Sollte aus besonderen Gründen die persönliche Antragsstellung nicht möglich sein, sprechen Sie uns bitte an.
Für die Antragstellung benötigen Sie
Bundeszentralregistergesetz (BZRG)
13,00 €
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